Montag, 30. Mai 2011
BGH: Der „gute Wille“ zählt ... zum Zugewinnausgleich bei Praxen oder Unternehmen - Recht - haufe.de
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Dienstag, 17. Mai 2011
Montag, 16. Mai 2011
Donnerstag, 12. Mai 2011
Dienstag, 10. Mai 2011
Montag, 9. Mai 2011
Vermächtnis
Ausschlagung von Vermächtnissen nicht fristgebunden
Die Ausschlagung eines Vermächtnisses ist nicht fristgebunden. Eine entsprechende Anwendung der Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB auf Vermächtnisse kommt auch bei wechselbezüglichen Verfügungen im Sinne von §§ 2270, 2271 BGB nicht in Betracht.
Quelle: Erbrecht effektiv 4/2011
Die Ausschlagung eines Vermächtnisses ist nicht fristgebunden. Eine entsprechende Anwendung der Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB auf Vermächtnisse kommt auch bei wechselbezüglichen Verfügungen im Sinne von §§ 2270, 2271 BGB nicht in Betracht.
Quelle: Erbrecht effektiv 4/2011
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