Montag, 9. Mai 2011

Vermächtnis

Ausschlagung von Vermächtnissen nicht fristgebunden

Die Ausschlagung eines Vermächtnisses ist nicht fristgebunden. Eine entsprechende Anwendung der Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB auf Vermächtnisse kommt auch bei wechselbezüglichen Verfügungen im Sinne von §§ 2270, 2271 BGB nicht in Betracht.

Quelle: Erbrecht effektiv 4/2011