In welchem Umfang ist die Erwerbstätigkeit einem betreuenden Elternteil zumutbar? Diese Frage beantwortet der BGH mit seinem aktuellen Urteil – und knüpft dabei konsequent an seine bisherige einzelfallbezogene Rechtsprechung an.
Zwar müssen außerhäusliche Betreuungsmöglichkeiten in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Aber dies darf nicht alleiniges Kriterium sein. Es kommt entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an: Im vorliegenden Fall war beispielsweise auch der unzureichende öffentliche Nahverkehr im ländlichen Raum zu berücksichtigen. (BGH, Urt. v. 18.04.2012 – XII ZR 65/10)
Montag, 20. August 2012
Freitag, 10. August 2012
Mittwoch, 8. August 2012
Freitag, 3. August 2012
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