Donnerstag, 27. Juli 2017

Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöhen nicht das Elterngeld

„Jährlich einmal gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöhen nicht das Elterngeld. Diese Gelder bleiben bei der Bemessung des Elterngeldes als sonstige Bezüge außer Betracht. (…). Sie zählen zu den für die Bemessung des Elterngeldes unmaßgeblichen, lohnsteuerlich als sonstige Bezüge behandelten Einnahmen“ (BSG, Urteil vom 29.06.2017, B 10 EG 5/16 R, Pressemitteilung).




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