Freitag, 15. September 2017

Wer bestimmt den Bestattungsort?

Grund­sät­zlich dür­fen diejeni­gen, denen das Recht der Toten­für­sorge zusteht, auch die let­zte Ruh­estätte bes­tim­men. Anders ist es, wenn der Erblasser selbst diesen bes­timmt. Dann geht der Erblasser­wille vor, so jedenfalls ein Urteil vom 24.07.2014 des Landgericht Lübeck Akten­ze­ichen 14 S 194/13.

Der Wille sollte in einem Tes­ta­ment fest­ge­hal­ten wer­den, damit er auch nachgewiesen wer­den kann. Auch eine handschriftliche Extra-Regelung (mit Datum und Unterschrift) könnte - quasi als Ergänzung zum eigentlichen Testament  - eine Regelung treffen.

Unter Umständen kann sogar eine Umbet­tung erforder­lich sein.



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