Mittwoch, 15. Oktober 2014

Die eheähnliche Gemeinschaft - ich stelle anheim

Die Frankfurter Rundschau hat am 30.09.2014 einen Artikel “Rechtstipps für nicht verheiratete Paare” veröffentlicht. Für alle, die in einer Partnerschaft ohne Trauschein leben, ist die meines Erachtens Pflichtlektüre. Die Vorteile einer Ehe werden gut umschrieben.

Mann sollte sich jedenfalls überlegen, ob man die rechtlichen Folgen einer nichtehelichen Partnerschaft oder einer Ehe sollten will, oder vielleicht auch gerade eben nicht will.

Das Recht der Ehe (nach deutschem Recht) schafft einen angemessenen Interessenausgleich beim Scheitern der Ehe (zB beim Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche) und Pflichten (Teilen des Sorgerechts mit der/dem Partner/in, Umgangsrechte der/des Partners/in, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Unterhaltsverpflichtungen). Bei nichtehelichem Zusammenleben wird dies alles nicht geregelt.

Man schlägt die Tür hinter sich zu und geht einfach. Die Trennung wird aber dadurch natürlich nicht einfacher. Eher im Gegenteil. Wenn es keine vertraglichen Regelungen gibt (und wer hat die schon?), wird es kompliziert, Vermögensverschiebungen zu korrigieren, die Gelder, die man in das Haus der/des Anderen gesteckt hat, wieder herauszubekommen. Rechtsstreite sind die Folge - erhebliche Kosten dadurch auch.

Der Artikel zeigt zB auch die mietrechtlichen Folgen der Trennung.

Auch wenn ich gern einmal eine Anekdote erzähle (wonach ein Paar nach 11jähriger Lebensgemeinschaft dann sich endlich zur Hochzeit entschloss und dann binnen 6 Monaten die Trennung erfolgt): Eine Eheschließung sollte jedenfalls einmal in Erwägung gezogen werden. Darüber nachzudenken kann ich aber jedenfalls nur dringend anraten (oder wie wir Juristen gern - verquast - sagen: ich stelle anheim) Vielleicht sogar mit Hilfe eines Anwaltes.

Selbstverständlich kann man auch viele (sonst in der Ehe geltenden) Regeln auch in der nichtehelichen Partnerschaft vertraglich regeln......muss man dann aber auch tun. Auch da kann ein Anwalt sehr behilflich sein. Übrigens man kann natürlich auch heiraten und die eherechtlichen Folgen (fast vollständig oder auch teilweise) ausschließen. Das nennt sich dann Ehevertrag und (Sie werden es schon ahnen) auch da rate ich dazu (stelle also anheim), sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.


Rechtsanwalt Frank Theumer | Ja - Familienrecht machen wir auch | Kanzlei Zu Recht !!
Ludwigsfelde, den 14. Okt 2014