Sonntag, 22. Oktober 2017

Kuckuckskind - Wann verjähren die Ansprüche des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater

3 Jahre beträgt die Frist für die Verjährung der sog. Regressansprüche des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde, sondern es reicht, dass dem Scheinvater aufgrund der ihm bekannten Tatsachen bei verständiger Würdigung der Erfolgsaussichten eine Klage gegen den möglichen Erzeuger zuzumuten war.

Also: Vorsicht. Nicht zu lange warten. Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt - ehe die Ansprüche verjähren.


Nachzulesen in FamRZ 2017, Heft 11, m. Anm. Wellenhofer. | BGH, Beschluss v. 22.03.2017, XII ZB 56/16