Dienstag, 17. Mai 2016

DAWR > Urteil zum Unterhaltsanspruch: Steigerung des Einkommens muss unaufgefordert mitgeteilt werden < Deutsches Anwaltsregister

DAWR > Urteil zum Unterhaltsanspruch: Steigerung des Einkommens muss unaufgefordert mitgeteilt werden < Deutsches Anwaltsregister: Urteil zum Unterhalts­anspruch: Steigerung des Einkommens muss unaufgefordert mitgeteilt werden Dies gilt auch, wenn sich der Mehr­verdienst nicht auf den Unterhalt auswirkt (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20.04.2015, Az. 13 UF 165/15) Wer Unterhalt bekommt, darf keine nennenswerte Steigerung seines Einkommens verschweigen. Das gilt auch dann, wenn sich der Mehr­verdienst nicht auf den Unterhalts­anspruch auswirkt. Das hat das Oberlandes­gericht Koblenz entschieden (Az.: 13 UF 165/15). Werbung Der Fall: Ex-Ehefrau verlangt mehr Unterhalt In dem verhandelten Fall legten die Ex-Partner nach ihrer Trennung fest, dass der Mann der Frau monatlich 450 Euro Unterhalt zahlen würde. Die Frau verdiente zu dem Zeitpunkt rund 400 Euro. Später steigerte sich ihr Monats­einkommen auf über 760 Euro netto. Im weiteren Verlauf verlangte sie einen höheren Unterhalt. Das Urteil: Einkommens­steigerung nicht mitgeteilt - Anspruch auf höheren Unterhalt verwirkt Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Forderung zurück. Die Frau habe versäumt, ihr erhöhtes Einkommen sofort mitzuteilen. Dadurch habe sie einen Anspruch auf einen höheren Unterhalt verwirkt - den sie ansonsten durchaus hätte durchsetzen können. Die Pflicht, Einkommens­steigerungen mitzuteilen, bestehe unabhängig von der Frage, ob sich diese auf den Unterhalts­anspruch auswirkten, argumentierten die Richter. Der Unterhalts­zahler muss die Möglichkeit haben, den Unterhalt aufgrund des höheren Einkommens selbst zu überprüfen. Quelle: dpa/DAWR/ab

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