Sonntag, 29. Mai 2016
Dienstag, 17. Mai 2016
DAWR > Urteil zum Unterhaltsanspruch: Steigerung des Einkommens muss unaufgefordert mitgeteilt werden < Deutsches Anwaltsregister
DAWR > Urteil zum Unterhaltsanspruch: Steigerung des Einkommens muss unaufgefordert mitgeteilt werden < Deutsches Anwaltsregister: Urteil zum Unterhaltsanspruch: Steigerung des Einkommens muss unaufgefordert mitgeteilt werden
Dies gilt auch, wenn sich der Mehrverdienst nicht auf den Unterhalt auswirkt
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20.04.2015, Az. 13 UF 165/15)
Wer Unterhalt bekommt, darf keine nennenswerte Steigerung seines Einkommens verschweigen. Das gilt auch dann, wenn sich der Mehrverdienst nicht auf den Unterhaltsanspruch auswirkt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az.: 13 UF 165/15).
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Der Fall: Ex-Ehefrau verlangt mehr Unterhalt
In dem verhandelten Fall legten die Ex-Partner nach ihrer Trennung fest, dass der Mann der Frau monatlich 450 Euro Unterhalt zahlen würde. Die Frau verdiente zu dem Zeitpunkt rund 400 Euro. Später steigerte sich ihr Monatseinkommen auf über 760 Euro netto. Im weiteren Verlauf verlangte sie einen höheren Unterhalt.
Das Urteil: Einkommenssteigerung nicht mitgeteilt - Anspruch auf höheren Unterhalt verwirkt
Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Forderung zurück. Die Frau habe versäumt, ihr erhöhtes Einkommen sofort mitzuteilen. Dadurch habe sie einen Anspruch auf einen höheren Unterhalt verwirkt - den sie ansonsten durchaus hätte durchsetzen können. Die Pflicht, Einkommenssteigerungen mitzuteilen, bestehe unabhängig von der Frage, ob sich diese auf den Unterhaltsanspruch auswirkten, argumentierten die Richter. Der Unterhaltszahler muss die Möglichkeit haben, den Unterhalt aufgrund des höheren Einkommens selbst zu überprüfen.
Quelle: dpa/DAWR/ab
Freitag, 13. Mai 2016
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