Montag, 24. September 2012

OLG Brandenburg: Unbefristeter nachehelicher Aufstockungsunterhalt nach über 30jähriger Ehe und ehebedingtem Ausbildungsabbruch



zu OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2012 - 10 UF 253/11.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat im Fall einer nach über 30jähriger Ehe geschiedenen Frau ohne abgeschlossene Berufsausbildung einen unbefristeten Anspruch auf nachehelichem Aufstockungsunterhalt bejaht. Der im Vergleich zum Ex-Ehemann niedrigere Verdienst der Frau aus ungelernten Tätigkeiten stelle einen ehebedingten Nachteil dar, der auf einem Ausbildungsabbruch infolge Eheschließung und Kinderbetreuung beruhe. Wegen der langen Dauer der Ehe sei dieser Nachteil voll und unbefristet auszugleichen (Beschluss vom 21.02.2012, Az.: 10 UF 253/11).

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