Dienstag, 24. Juni 2014

Ehescheidung - Brauche ich einen Anwalt ....und kann der uns auch gemeinsam vertreten ??

Ganz klar: Ja Sie brauchen einen Anwalt oder eine Anwältin – und NEIN: der oder die kann Sie nicht auch gemeinsam vertreten

Im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Einen gemeinsamen Scheidungsanwalt können Eheleute nicht nehmen. Die Eheleute treten als gegnerische Parteien auf – selbst dann, wenn sie sich über die Scheidung und deren Folgen einig sind. In solchen Fällen kann es aber ausreichen, dass nur ein Ehegatte bei der Scheidung anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte sollte sich jedoch in jedem Fall mindestens einmal anwaltlich beraten lassen.

Übrigens: Wenn der Trennungswille noch nicht feststeht, sondern sich ein Ehegatte sich "so seine Gedanken macht".... Eine Erstberatung dazu (von der der andere Ehegatte natürlich nichts erfährt) kann sehr hilfreich sein, wenn man schon mal weiß, worauf man sich einläßt.

Last but not least: Ganz am Anfang des Gesprächs direkt nach den Kosten zu fragen, ist völlig normal, ja sogar erwünscht, um spätere Irritationen zu vermeiden. Unter Umständen übernimmt sogar Ihre Rechtsschutzversicherung diese Erstberatungskosten. Die Kosten dieser Erstberatung werden auf eventuell später entstehende Anwaltsvergütungen angerechnet.


Rechtsanwalt Frank Theumer | 25. Juni 2014 | Zu Recht !!



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