Montag, 15. September 2014

Das Führen akademischer Ehrengrade aus dem Ausland ohne Angabe der verleihenden Stelle ist wettbewerbswidrig - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen

Das Führen akademischer Ehrengrade aus dem Ausland ohne Angabe der verleihenden Stelle ist wettbewerbswidrig - Anwaltskanzlei Hild & Kollegen

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