Montag, 2. Februar 2015

"Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" - unwirksame Erbeinsetzung

Es handelt sich bei der Formulierung "Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" nicht um eine wirksame Erbeinsetzung, weil ohne die Klärung nach dem "Beistehen" und den "letzten Stunden" durch einen Dritten (zB ein Gericht) keine Bestimmung der fraglichen Person erfolgen kann. Dies ist aber ein Verstoß gegen das Drittbestimmungsverbot (§ 2065 Abs. 2 BGB).




Rechtsanwalt Frank Theumer | Ja - Erbrecht machen wir auch | Zu Recht !! | 02. Feb 2015




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