Freitag, 23. Dezember 2016

Scheinvaterregress

Scheinvaterregress: Gesetz beschlossen

Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, durch das Scheinväter bereits gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückfordern können. Das Gesetz wird derzeit vom Bundestag beraten. Zusätzlich schafft das Gesetz eine Auskunftspflicht der Mutter über die tatsächliche Abstammung des Kindes. Es ist zu erwarten, dass das Gesetz 2017 verabschiedet wird.


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