Scheinvaterregress: Gesetz beschlossen
Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, durch das Scheinväter
bereits gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückfordern
können. Das Gesetz wird derzeit vom Bundestag beraten. Zusätzlich
schafft das Gesetz eine Auskunftspflicht der Mutter über die
tatsächliche Abstammung des Kindes. Es ist zu erwarten, dass das Gesetz
2017 verabschiedet wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen