Dienstag, 6. Januar 2015

Neue Düsseldorfer Tabelle

Seit dem 1. Januar gilt eine neue "Düsseldorfer Tabelle". Sie wird vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben und stellt Leitlinien für den Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt auf. In der neuen Tabelle wurde der Selbstbehalt für Erwerbstätige, die Kindern bis zum 21. Lebensjahr zum Unterhalt verpflichtet sind, von 1.000 Euro auf 1.080 Euro angehoben. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 800 Euro auf 880 Euro. Auch die übrigen Selbstbehalte gegenüber Ehegatten, erwachsenen Kindern und Eltern sind gestiegen. Mit der Anpassung wird die Erhöhung der Hartz IV-Sätze zum 1. Januar berücksichtigt. Die Höhe des Kindesunterhalts bleibt dagegen in der neuen Tabelle unverändert. Grund ist, dass sich der Kindesunterhalt laut Gesetz nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet. Dieser wird vom zuständigen Bundesfinanzministerium aber voraussichtlich erst im Laufe des kommenden Jahres angehoben.


Rechtsanwalt Frank Theumer | Ludwigsfelde, den 07. Jan 2015 | www.theumer-mittag.de




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