Mittwoch, 16. Juli 2014

Aufstockungsunterhalt nach Übertragung eines Miteigentumsanteils

Ein ehebedingter Nachteil, der darin besteht, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt als er bei hinweggedachter Ehe erwürbe, wird ausgeglichen, wenn er Altersvorsorgeunterhalt erlangen kann.

BGH, 9.4.2014 - Az: XII ZB 721/12


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