Während des Zusammenlebens von Ehegatten oder auch Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt es häufig vor, dass sich die Partner erhebliche Vermögenswerte "schenken". Oft werden beispielsweise Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück übertragen oder es werden erhebliche Geldbeträge zum Hausbaus beigesteuert. Außerdem kommt es häufig vor, dass Eltern das eheliche Zusammenleben ihres Kindes finanziell unterstützen, indem sie dem Schwiegerkind zB Zuwendungen machen. Im Falle des Scheiterns der Beziehung stellt sich dann natürlich zwnagsläufig die Frage, ob Zuwendungen innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bzw. Zuwendungen der Ehegatten oder der Schwiegereltern zurückgefordert werden können.
Ja das geht - oder wir die Juristen an der Stelle sagen: Es kommt darauf an.....
Fragen Sie einen Familienrechtler, der sich damit auskennt.
Rechtsanwalt Frank Theumer | Zu Recht !! | 04. Juli 2014
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