Dienstag, 11. November 2014

Elterngeld Plus - nochmal die Fakten

Der Bundestag hat nun die Einführung des sogenannten Elterngeld Plus - neben dem Elterngeld - beschlossen. Mit der Einführung des Elterngeld Plus ist es für Eltern künftig einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.


Das Elterngeld Plus soll

- den früheren Wiedereinstieg in den Beruf durch Teilzeit fördern
- länger den Bezug von Elterngeld in Teilzeit sichern

Das neue Elterngeld Plus können alle Mütter und Väter nutzen, insbesondere bei Teilzeitarbeit während des Eltergeldbezuges ersetzt das weggefallene Arbeitseinkommen im Rahmen von 65 bis 100 % verdoppelt den Bezugsdauer des Elterngeldes (ein Elterngeldmonat sind zwei Elterngeldplusmonate) - ist auch für Alleinerziehende vom Vorteil. Sie können mit den Partnermonaten die Zahl der Elterngeld-Plus-Monate deutlich erhöhen.


Rechtsanwalt Theumer | Ja - Familienrecht machen wir auch | Zu Recht !! | 11. Nov 2014



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