Mittwoch, 5. November 2014

WAS KOSTET EINE SCHEIDUNG ?

Wie Sie sich vorstellen können, kann eine Ehescheidung sehr kostspielig werden. Meist ist es aber eher so, dass die Mandanten sehr viel höhere Kosten erwartet hätten. Die Anwalts- und Gerichtskosten übersteigen manchmal aber auch die Möglichkeiten des künftigen Mandanten, daher sollten Sie zunächst durch einen Anwalt prüfen lassen, ob Sie eventuell Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten richtet sich generell nach dem sogenannten „Streitwert“ bzw. „Gegenstandswert“, welcher sich am Einkommen und Vermögen der Ehepartner orientiert. Die vorgegeben Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind für alle Anwälte verpflichtend – Abweichungen nach unten (also Unterschreitungen) sind unzulässig. Abweichungen nach oben durch sog. Honorarvereinbarungen (korrekte Bezeichnung: Vergütungsvereinbarung) sind in verschiedenen Varianten möglich.


Was kostet eine Scheidung: Teil 1 – die Anwaltskosten

Allgemein werden die Anwalts- und Gerichtskosten einer Scheidung von beiden (bisherigen) Ehepartnern zu gleichen Anteilen getragen – sprich jeder übernimmt seine eigenen Kosten (Anwaltskosten) und 50% der anfallenden Gerichtskosten. Die Anwaltskosten richten sich dabei nach dem RVG und orientieren sich am Streitwert. Grundsätzlich fällt eine 1,3-fache Verfahrensgebühr, sowie eine 1,2-fache Terminspauschale an, welche sich an dem jeweils ermittelten Streitwert orientieren. Darüber hinaus erhält der Anwalt noch eine Auslagenpauschale und die Mehrwertsteuer und ggf. Fahrkosten (nebst Abwesenheitsgeld). Auch für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts entstehen u.U. Kosten, die dann zur Hälfte auf die Vergütung des Anwalts für die gerichtliche Tätigkeit angerechnet werden. Falls es zum einem Vergleich kommt (zB einem nachehelichen Unterhaltsverzicht), dann erhält der Anwalt dafür eine gesonderte Gebühr.

Bei einer (völlig) einvernehmlichen Scheidung kann ein Teil der Anwaltskosten gespart werden, da nur ein Ehepartner eine rechtliche Vertretung benötigt, um die Scheidung über den Anwalt bei dem zuständigen Familiengericht einreichen zu lassen. Daher ist immer zu prüfen, ob man sich außergerichtlich über die elementaren Dinge wie Sorgerecht und Unterhalt zu einigen und den Weg über eine einvernehmliche Scheidung zu gehen. Können sich die Ehepartner (in einzelnen Punkten oder insgesamt) nicht einigen, benötigen beide eine juristische Vertretung bzw. einen Anwalt (Anwaltszwang) und es entstehen dementsprechend insgesamt höhere Kosten.


Was kostet eine Scheidung: Teil 2 – die Gerichtskosten

Die Gerichtskosten umfassen alle gerichtlichen Kosten eines Scheidungsverfahrens und werden strikt nach der Gerichtsgebührentabelle angesetzt. Sie richten sich nach dem Vermögen und den Nettoeinkommen der Ehepartner.

Schritt 1: Betrachtung der Nettoeinkommen
Das (zusammengerechnete) Nettoeinkommen der Ehegatten wird mit dem Faktor 3 multipliziert, um den grundlegenden Streitwert bzw. den Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens zu ermitteln. Sind Kinder im Haushalt vorhanden, werden Unterhaltsansprüche vom (zusammengerechneten) Nettoeinkommen der Ehegatten abgezogen und erst dann multipliziert. Pro Kind sind dies 250€. Die Festsetzung erfolgt (in der Regel mit dem eigentlichen Scheidungsurteil) durch das Gericht. Diese – verbind-liche – Festsetzung erfolgt jedoch erst ganz zum Abschluss des Scheidungsprozesses, so dass jedem bewusst sein muss, dass bis dahin die anfallenden Kosten nur geschätzt werden können.

Schritt 2: Betrachtung der Vermögenspositionen
Ein mögliches Vermögen der Ehepartner kann den gerichtlichen Streitwert im Zweifelsfall erhöhen. Allgemein gilt, dass von dem vorhandenen Vermögen ein Abschlagssatz von ca. 5% bei der Berechnung des Streitwerts zu berücksichtigen ist. Es gibt gewisse Freibeträge, die sich vor Gericht ansetzten las-sen, aber diesbezüglich wenden Sie sich lieber an einen Anwalt.

Schritt 3: Versorgungsausgleich
Wird der Versorgungsausgleich nicht vor dem gerichtlichen Scheidungsprozess ausgeschlossen, wird dieser ebenfalls auf den grundlegenden Streitwert aufgerechnet. Der rechnerische Wert des Versorgungsausgleichs richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Anrechte der Ehepartner. Jedes Anrecht erhöht den Wert des Versorgungsausgleichs um zehn Prozent des dreifachen Nettoeinkommens der Ehegatten, beträgt aber mindestens 1000€.

Schritt 4: Einvernehmliche Scheidung?
Teilweise gewähren Gerichte einen 25%igen Abschlag auf den Streitwert, wenn es sich um eine ein-vernehmliche Scheidung handelt. Nun lässt sich also die Frage „Was kostet eine Scheidung“ beant-worten, da wir nun alle wichtigen Informationen zusammengetragen haben, um die anteiligen Anwalts- und Gerichtskosten zu schätzen.
Es gibt einige Rechner, wo Sie die Informationen einfach eintippen und die entsprechenden voraus-sichtlichen Gebühren errechnen lassen können.


Abschließende Worte

Scheidungen sind nicht billig – das war schon immer so und wird voraussichtlich auch so bleiben. Mein alter Ausbilder sagte immer: Die Leute beschweren sich, was (wieviel) professionelle Hilfe kostet, aber nur bis sie merken, was sie laienhafte oder fehlende Hilfe kostet. Es fallen immer Anwalts- und Gerichtskosten an, niemand möchte mehr Geld ausgeben, als nötig. Fragen Sie gleich zu Beginn des ersten Gesprächs nach den Kosten. Eine Kostenkalkulation vorab verärgert den Anwalt nicht, sondern - ganz im Gegenteil - sichert eine gute Zusammenarbeit.


Und sollten Ihnen die Kosten zu hoch erscheinen, dann wird ein Anwalt genauso einverstanden sein, dass dies gleich am Anfang geklärt werden konnte. Ich selbst spreche das Thema „Kosten“ grundsätzlich immer bereits im ersten Gespräch an, denn diese Klarheit wollen beide. Dies halte ich für eine der wichtigsten und aussichtsreichsten Maßnahme zur Vertrauensbildung zwischen Mandant und Anwalt und nützt dadurch beiden Seiten.




Rechtsanwalt Frank Theumer | Ludwigsfelde, den 24. Aug 2015 | Zu Recht !!



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