Rechtsschutzversicherer zahlen (bestenfalls) die erste Beratung als „Einstiegsberatung“ aber in der Regel nur dann, wenn sich daraus keine weitere Tätigkeit ergibt, also kein Scheidungsauftrag, keine Unterhaltsberechnung etc.
Im Familienrecht hilft eine Rechtsschutzversicherung kaum bis nie. In vielen anderen Angelegenheiten (besonders im Verkehrs- oder Arbeitsrecht) dagegen, ist es schon sehr hilfreich, wenn man rechtsschutzversichert ist....
Rechtsanwalt Frank Theumer | Zu Recht !! | www.theumer-mittag.de | 30. Mai 2015
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